Sanierungsrechner Kanton Bern

Steuerwirkung einfach abschätzen

Wer sein Zuhause renoviert, investiert in mehr Wohnqualität und den langfristigen Werterhalt seiner Liegenschaft. Gleichzeitig können bestimmte Sanierungskosten steuerlich berücksichtigt werden.

Mit unserem Sanierungsrechner erhalten Sie in wenigen Schritten einen unverbindlichen Richtwert, wie sich Ihre geplante Investition nach heutiger Berner Steuerpraxis auswirken könnte.

Bei selbstgenutztem Wohneigentum können Liegenschaftsunterhaltskosten nach heutiger Rechtslage noch bis zum 31. Dezember 2028 steuerlich geltend gemacht werden. Ab 1. Januar 2029 entfällt dieser allgemeine Abzug bei Bund, Kantonen und Gemeinden.

Wichtig: es handelt sich hierbei um eine unverbindliche Modellrechnung, keine Steuerberatung. Die definitive Abzugsfähigkeit und Steuerersparnis werden durch die zuständigen Steuerbehörden bestimmt.

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